Das Wort "Pfarre" (althochdeutsch "pfarra") meint einen umfriedeten Bezirk bzw. abgegrenzten Amts- oder Zuständigkeitsbereich. Besondere Wesensmerkmale einer Pfarrkirche sind das Tauf- und Begräbnisrecht, was die Matriken (Personenstandsregister) seit 1648 dokumentieren. Aus der einst riesigen Mutterpfarre Waltersdorf wurden im Zuge des Aufbaus kirchlicher Strukturen die Pfarren Hartberg, Pöllau und Pischelsdorf ausgegliedert. Dem Hartberger Hauptpfarrer unterstanden wiederum die schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts bekannten Vikariate von Grafendorf, Kaindorf und Wörth.